AMBULANT BETREUTES WOHNEN (abW)

Die Wohnung als Raum für Geborgenheit, Schutz und Sicherheit ist ein existenzielles Bedürfnis der Menschen.
Das ambulant betreute Wohnen soll Menschen mit Handicap ermöglichen ein selbstbestimmtes Leben, vor allem in einer eigenen Wohnung zu führen.
Dieses Wohnangebot richtet sich an Menschen mit geistiger Behinderung, welche eine geringe Unterstützung im Alltag benötigen. Sie können sich eine Wohnung anmieten und stundenweise in der Woche Unterstützung in Anspruch nehmen.

„Nicht da ist man daheim, wo man seinen Wohnsitz hat, sondern wo man verstanden wird.“
Christian Morgenstern

Schlüssel für die eigene Wohnung

Ansprechpartnerin:
Katrin Springer
Telefon: 03733 22450
E-Mail: k.springer@lh-ana.de

Frau mit Down Syndrom

Voraussetzungen

Zielgruppe sind Menschen mit geistiger Behinderung. Sie müssen 18 Jahre alt sein und der Bewältigung von Aufgaben und Problemen des Alltages, gemeinsam mit dem Betreuungspersonal aufgeschlossen gegenüber stehen. Als Wohnform können Wohnungen allein, als Paar, in einer Wohngemeinschaft oder in unmittelbarer Nähe zu unseren Wohnangebot Aussenwohngruppen als sog. Ambulant betreutes Wohnen flex genutzt werden.

Betreuung

Unser Betreuungspersonal besteht aus qualifizierten Fachkräften, die flexibel und Personengebunden arbeiten und in Abstimmung mit den Bewohnern tätig sind.
Die Bereiche der Betreuung sind sehr vielfältig. Hier einige Beispiele:

  • Beratung bei persönlichen Problemen
  • Behördengänge und Schriftverkehr
  • Hilfestellung bei finanziellen Angelegenheiten
  • Haushaltführung
  • Hilfe und Anleitung zur Körper- und Wäschehygiene
  • Sinnvolle Freizeitplanung/-gestaltung
  • Alltagsbewältigung

Hier Steht einmal ein Zitat.

Verschiedene Einkäufe und Lebensmittel
Unterschreiben eines Dokuments

Aufnahme und Finanzierung​

Die Voraussetzung für eine Aufnahme ist ein Arbeitsplatz in einer Werkstatt für behinderte Menschen, oder die Arbeit auf dem 1. Arbeitsmarkt. (externe Tagesstruktur).
Ebenso wohnen hier Rentner, welche Ganztagsangebote wahrnehmen können. (interne Tagesstruktur)

Der Kostenträger ist der KSV-Sachsen.

Mögliche Finanzierungen: über Grundsicherung, Erwerbsunfähigkeitsrente (falls vorhanden), Selbstzahler*in, wenn das Schonvermögen überschritten ist.

Das zusätzliche Abrufen von Geld- und Sachleistungen über einen Pflegegrad ist möglich.
Wir beraten sehr gern zur Finanzierung und laden herzlich zum Vorbeikommen ein.

Kontakt
aufnehmen

Wir freuen uns auf Sie!

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